Mitglied werden
Die Schweizer Licht Gesellschaft (SLG) mit Sitz in Olten ist das unabhängige, nationale Kompetenzzentrum für Licht und Beleuchtung.
Vorteile
Ich interessiere mich für eine Mitgliedschaft
Kosten
Eine Mitgliedschaft hat viele Vorteile
Die nationale Plattform
Der Ort für Informationen
Veranstaltungen
Als SLG Mitglied sind Sie Teil des grössten Schweizer Lichtexperten Netzwerkes.
Hier treffen sich Leuchtenhersteller, Betreiber von öffentlichen Beleuchtungsanlagen, Vertreter institutioneller Bauherrschaften, Elektroplaner, Architekten
und weitere Spezialisten aus den unterschiedlichsten Anwendungsgebieten.
Nur wer den aktuellen Stand der Dinge kennt, kann die richtigen Entscheidungen treffen. Die SLG informiert deshalb regelmässig über die neusten Entwicklungen in der Lichtwelt und unterstützt die Mitglieder mit ihrem Fachwissen auch persönlich.
In Kooperation mit ihren Mitgliedern und Partnern bietet die SLG eine breite Reihe von Veranstaltungen an. Vorabendseminare zu neuen Normen, Anwenderkurse für Förderprogrammeingaben oder Kongresse mit aktuellen, lichtrelevanten Themen. Als SLG Mitglied profitieren Sie von attraktiven Vergünstigungen und einer prioritären Abwicklung bei der Anmeldung.
Mitarbeit in Fach- und Arbeitsgruppen
Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
Spezialisten für Spezialisten
Unsere Fachgruppen verfassen und aktualisieren alle lichtrelevanten Normen
und Richtlinien. Diese Tätigkeit ist SLG Mitgliedern vorbehalten. Experten der SLG sind auch in externen Gremien tätig. Sie unterstützen dabei beispielsweise Behörden bei der Ausarbeitung von beleuchtungsspezifischen Anforderungskatalogen oder werden in Konfliktfällen für Expertisen beigezogen.
Im Ausbildungswesen arbeitet die SLG eng mit den Lichtgesellschaften der deutschsprachigen Nachbarländer sowie Frankreich und Holland zusammen. Die SLG hat Einsitz in europäischen und internationalen Gremien (CIE, CEN).
Sie vertritt da ihre Anliegen und verfügt auch stets über die aktuellsten Informationen zu normativen Anpassungen und Vorgaben.
Erfahrung hilft. Gerade bei nicht alltäglichen Herausforderungen ist es oft zielführend, direkt einen Experten zu kontaktieren. Als SLG-Kollektivmitglied sind Sie im Branchenverzeichnis mit Ihren Kernkompetenzen präsent und finden gleichzeitig auch für Ihre Fragen den richtigen Ansprechpartner.
Neue Mitarbeitende gesucht?
SLG-Richtlinien
Wir sprechen die Sprache der Branche
Das gute Team ist ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg. Brauchen Sie zusätzliche Unterstützung? Oder haben Sie Lust auf eine berufliche Veränderung ?
Als SLG Kollektivmitglied steht Ihnen die Stellenbörse auf unserer Homepage kostenlos zur Verfügung.
Die Publikation von Stelleninseraten ist auch Nicht-Mitgliedern möglich.
(CHF 300.- /3 Mt.).
Welche Beleuchtungsstärke für die Skisprungschanze? Am Boden messen oder auf der Arbeitsfläche? Welcher Arbeitsfläche?
Ergänzend zu den normativen Vorschriften bietet die SLG zahlreiche anwendungsspezifische Richtlinien an. Die meisten von ihnen stehen unseren Mitgliedern kostenlos zur Verfügung und können im Mitgliederbereich heruntergeladen werden.
(Wir empfehlen bei Wettkämpfen übrigens 150 Lux auf dem Schanzentisch)
Die SLG hat Gewicht und setzt sich für alltagstaugliche Rahmenbedingungen ein. Die Komplexität von Licht und Beleuchtung macht es nicht immer einfach, planerische und technische Vorgaben mit gesellschaftlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen. Dafür brauchen wir Spezialisten mit unterschiedlichstem Erfahrungsschatz. Mit Ihrer Mitgliedschaft tragen Sie dazu bei.
Kosten
Die Mitgliederbeiträge sind nach Betriebsgrösse abgestuft und basieren auf der Anzahl von Mitarbeitern, deren Tätigkeit lichtspezifische Kenntnisse erfordert (in Stellenprozent).
Für die Berechnung Ihres Beitrags, beachten Sie bitte die Kostenübersicht.
Beispiel: Ein Betrieb mit bis zu 500 Stellenprozenten bezahlt 3 Beitragseinheiten à CHF 185.-und somit einen Mitgliederbeitrag von CHF 555.-.
Die Angabe der Stellenprozente erfolgt durch Selbstdeklaration bei der Anmeldung. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Vor dem endgültigen Beitritt erhalten Sie von uns eine Beitragsvereinbarung zur Kontrolle.
In der Regel wird alle drei Jahre durch eine Befragung überprüft, ob die Deklaration noch Gültigkeit hat.
Kollektivmitglieder sind:
Unternehmen, Verbände und Organisationen Behörden und öffentliche Ämter von Bund, Kantonen und Gemeinden, Universitäten, Fachhochschulen und andere Ausbildungsstätten
Einzelmitglieder sind:
Kommerziell tätige Personen von Firmen, Unternehmen, sofern eine Kollektivmitgliedschaft besteht oder Personen, die nicht kommerziell mit dem Licht zu tun haben.
Mitgliedschaftsanfrage
Im Anschluss an Ihre Anmeldung erhalten Sie von uns die Beitragsvereinbarung zur Kontrolle. Nach Ihrer Bestätigung stellen wir den entsprechenden Betrag in Rechnung.
Nach dem Zahlungseingang senden wir Ihnen das Passwort für den SLG Mitgliederbereich. Mit diesem profitieren Sie auch von Sonderkonditionen beim Bezug von CIE Richtlinien.